Wie ich behandele
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Störungen das Ergebnis von Lernprozessen sind, die unser Denken und Handeln bestimmen. Symptome entstehen dann, wenn Denken und Handeln dysfunktional sind.
Zu Beginn der Behandlung erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen die Bedingungen in Lerngeschichte und aktueller Lebenssituation, die zur Entwicklung der Symptome geführt haben und zur Aufrechterhaltung beitragen.
Daran anknüpfend formulieren wir gemeinsam Therapieziele und erstellen einen Behandlungsplan.
Durch die Therapie werden Sie dazu angeleitet, Ihr Denken und Handeln aktiv zu verändern und so ein alternatives, funktionales Verhaltensrepertoire aufzubauen.
Indikationen
Die Wirksamkeit dieser Therapieform ist insbesondere in folgenden Indikationsbereichen gut belegt:
- Depressionen
- Angst- und Panikstörungen
- Zwangsstörungen
- Traumastörungen und Traumafolgestörungen
- Schmerz- und Somatisierungsstörungen
- Ess-Störungen
- Schlafstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
In allen genannten Störungsbereichen biete ich Therapie an.
Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte:
Vor die eigentliche Therapie werden zunächst die sogenannte Sprechstunde und die Probatorik vorgeschaltet; diese können bis zu sieben Sitzungen umfassen.
Diese Stunden dienen zur Erprobung der persönlichen Passung zwischen mir und Ihnen, der Abklärung der Notwendigkeit einer Psychotherapie (Indikation), der Diagnosestellung und der Zielformulierung.
In dieser Zeit stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme für die nachfolgende Psychotherapie.
Sowohl die Kosten für Sprechstunde und Probatorik als auch die Kosten für die durch die Krankenkasse bewilligten Therapiesitzungen werden in voller Höhe durch die Kostenträger übernommen.
Die Versicherten brauchen keine Zuzahlung zu leisten.
Privat Versicherte:
Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie über die Bedingungen und Konditionen Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfe. Sollte eine Antragsstellung notwendig sein, werde ich Sie dabei unterstützen.
Üblicherweise werden bei bestehender Indikation die Kosten von den privaten Kassen übernommen.
Selbstzahler:
Sie können eine Behandlung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden Ihnen gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.