Fachpsychologische Gutachten

Ich verfüge über Weiterbildungen sowohl im Bereich der forensischen Gutachtenerstellung (Sozial- und Zivilrecht) als auch in der Sozialmedizin.

Gutachten, Sozial- und Zivilrecht; Namensgutachten

Gutachten nach §3 NamÄndGes: 

Wenn der Name triggert

Wenn der eigene (Vor-) Name als Auslöser für eine starke seelische Belastungslage wirkt, wenn mit ihm Mobbing, Gewalterleben, Identifikation mit Tätern verbunden wird, kann es sinnvoll, wenn nicht sogar nötig sein, diesen abzulegen - auch, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche (Trauma-) Therapie zu schaffen.
Eine Änderung des Namens aufgrund einer starken seelischen Belastungslage erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens. 
Als Gutachterin unterstütze ich Sie mit der Erstellung eines fachpsychologischen Gutachtens dabei, deutlich zu machen, dass Ihr Name für Sie eine dauerhafte, nicht zumutbare Belastung darstellt. 

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens orientieren sich an der GOP und sind grundsätzlich privat zu tragen. In Einzelfällen können finanzielle Hilfen z.B.  über das Opferentschädigungsgesetz oder den Fonds sexueller Missbrauch bezogen werden.

Bariatrische Operation

Im Rahmen des MMK in Vorbereitung auf eine bariatrische Operation verlangt der Medizinische Dienst je nach BMI der Antragssteller*innen die Erstellung eines fachpsychologischen Gutachtens; auch einige Kliniken verlangen dies zum Ausschluss psychischer Kontraindikationen. 
Als externe Kooperationspartnerin des Adipositaszentrums der SHG-Kliniken Merzig verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Erstellung entsprechender Gutachten. 

Die psychologische Untersuchung kann i.d.R. im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde durchgeführt werden. Die Erstellung des schriftlichen Gutachtens wird nach GOP in Rechnung gestellt und ist grundsätzlich privat zu tragen.

Sonstige fachpsychologsiche Gutachten

Für weitere Anfragen aus dem Bereich Sozial- und Zivilrecht sowie der Sozialmedizin kontaktieren Sie mich gerne.